Erkannter Text Seite 36 und 37
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Frühgeschichte (Ur-Peter) 13 Haus baute. Mit großer Wahrscheinlichkeit wird hiermit --- zumal auch nach den Geburten seiner Kinder zu urteilen --- die Gründung eines eigenen HauS» stande38, das heißt sein Eintritt in den Ehestand, verbunden gewesen sein, so daß sein Geburtsjahr um 1565 gelegen haben könnte. Weiterhin ist ein Gericht5Surteil aus dem Jahre 1599*) erwähnenswert, das für die Beweisführung hinsichtlich des Vater3 vom Ur-Peter auch bereits angezogen wurde. Hiernach war des Ur-Peters Gattin eine mit Vornamen unbekannt gebliebene Schwester der mit Claiß Kuep er verheirateien Drude (Gertrud) Meuters38 (Munter3). Beide Schwäger geraten erneut, und zwar dieSmal als Erben nach dem Ableben ihres Schwiegervaters Sibell Meuterxs (Munters), Schuhmacher zu Rade, über ein Haus in Meinungsverschiedenheiten. Beide Teile, das heißt der Ur-Peter und Claiß mit seiner Frau, werden wegen Ungebühr in eine Ordnungsstrafe von 3 Gulden genommen. Cin anderer Vorgang, gleichfalls von 1599"), gibt Kunde vom Verkauf eines Hauses „Daß Newenhauß“ genant“ und zwischen den Grundstücken der vorgenannten feindlichen Schwäger gelegen. Veräußerer ist der damalige Pfarrer Adolph Sundermann, Ersteher sind die Eheleute Wilhelm und Wilhelmine Mum hagen. Diese Nachricht besagt mehr, al8 e38 den Anschein hat. Das zeitweise Nebeneinanderwohnen von Sundermann und dem Ur-Peter scheint die Ursache einer engen Freundschaft gewesen zu sein. Sie äußerte sich später dadurch, daß der Ur-VWeter langjähriger und tatkräftiger Kirhmeister unter Sundermann wurde. Wahrscheinlich erlitt er dasselbe Schisal wie jener, wie noch im folgenden näher aussgeführt werden wird. . Jedoch die angeführte Nachricht hat noch eine andere Bedeutung, Mit „Newenhauß“ ist zweifello8 einem bestimmten Gebäude der Name „neues Haus“ verliehen worden, ein Name, der nach 33 Jahren in einem Grbteilung3vertrag*) in sehr ähnliher Form, nämlich „Niggenhuß“, wiederkehrt. -- Nach der angezogenen Urkunde sett sich die Witwe Christine Moll, anläßlich des Ablebens ihres Sohnes Hans, mit dessen Witwe, also ihrer Schwiegertochter Margarete Moll, auseinander. Ihr Schwiegersohn Gottshalf Rocholl, Ehegatte ihrer Tochter Margarete, wird in dem Vertrag al8 Gläubiger gleichfalls erwähnt. Christine war mit Gottshalf Moll verheiratet ge= wesen, was aus einem Pachtvertrag vom 10, 4. 1615*) hervorgeht. Bei der erwähnten AuSeinandersezung“) teilen sich die beiden Witwen in ein „„Niggenhuß“, offenbar das von dem Ehepaar Mumbhagen einstmals (1599) exr= worbene „Newenhauß“.: Macht man diese Annahme, so ergeben sich die weiteren Folgen zwangsläufig. Die Christine war eine Tochter des Ehe= paares Mum hagen, verheiratete sih mit Gottschhal?f Moll, und beide wurden Mitbewohner und Erben des ,„Newenhauß“, auch „Niggenhuß“ ge28) Vgl. Bildtafel 5, Abschrift davon Anh. Nr. 6. 27) Vgl. Anh. Nr. 5. 28) Vgl. Anh. Nr. 9.
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14 Frühgeschichte (Ur-Peter) nannt. Dieses lag aber bekanntlich zwischen den Häusern des Ur-Peter und seines Shwagers Claiß Kueper. Es wohnten also der Ur-Peter und Gottschalf Moll Haus an Haus, Wenn wir nun finden, daß die Tochter des Gottshalf Moll einen Gottschalf Roh oll zum Manne hatte, ist der Schluß nicht fernliegend, daß er der Sohn des Ur-Peter gewesen ist. Margarete Moll und Gottschhalf Rocholl waren nebeneinander aufgewachsen und ein Paar geworden. Ja, Gottschhalf Moll wird bei der Taufe des Sohne3 Gottschhalf seines Freundes und Nachbarn Peter Rocholl Gevatter gestanden haben. Der erwähnte Rechtsvertrag läßt auch deutlich erkennen, daß Gottschalk Moll seinen Färberberuf*) auf seinen Schwiegersohn Gottshalf Ro ch oll übertragen hat; sein Patenkind wird also wohl bei ihm in der Lehre gewesen sein. Auch noch andere Gründe machen es beinahe zur Gewißheit, daß Gottschalf Rocholl der Sohn des Ur-Peter38 war. Zunächst ist neben dem Ur-Peter kein anderer Träger des Namens Ro chh oll vorhanden, der al3 Vater in Frage käme. Da der Ur -Peter ja von auswärt3 zugezogen war, fann das nicht wundernehmen. Dann nennt Gottschalk seinen ältesten Sohn Peter, was durchaus auf einen Großvater Peter schließen läßt. Weiterhin macht Gottschalk Ansprüche geltend an die Nachkommen des Pfarrers Polli, die auf Darlehn in der Verfolgungszeit zurücgehen. Solche Darlehn hat aber wohl nur der Kirchmeister Peter Rocholl (der Ur-Peter) dem bedrängten Geistlichen oder seiner Familie und nicht der junge Gottschalk gegeben, der nur die Ansprüche --- doch von seinem Vater = geerbt haben wird. So treten eine ganze Reihe von Umständen zusammen, die in ihrer Häufung die Abkunft des Gottschalk vom Ur-Peter zur Gewißheit machen und damit auch die mehrerer anderer gleichzeitig mit ihm lebender NamensSträger. Diese werden aussdrüclich al3 Brüder bezeichnet"), wie Peter und Hermann, oder sie werden durch gemeinschaftlihen Geschäftsbetrieb, wie Gottschalk und Adolph, oder durc; Spuren von familiären Beziehungen, wie bei Peter und Gottschalk, als Brüder ausgewiesen. Die Familienüberlieferung spricßt auch ausdrüclich von Brüdern Gottschhalks, wenn sie auch an andern Orten gelebt haben sollen. Der Ur-Peter heiratete, wie bereits erwähnt, um 1590/91. Es wurden geboren*): 1592 Peter (Sohn), 15938 Gottschalk und 1600 Adolph. Beter (Sohn) nennt seinen mutmaßlichen einzigen Sohn Peter (der spätere „auf dem Berg“), auh in der Adolph- Linie spielt der Name Peter (als Peter Bäcker der Ältere und Jüngere) eine große Rolle. Daß Peter (Sohn)*), Gottschhalk und Adolph*) nach dem Dreißigjährigen Kriege eidlich über die kirchlichen ) Val. Anh. Rr. 8. 61) errechnet nach den Verhören, vgl. Anh. Nr. 15 und 16. 52) Vgl. Anh, Nr. 16. 53) Vgl. Anh. Nr. 15.
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