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RaderRocholl

Anhang

Ergänzungen, Urkunden und Nachträge
Seite 2222
Seite 2323
Erkannter Text Seite 22 und 23

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Seite 22

Anhang Nr. 9 295
Action noch Foderung fich anmaßen, wobey den witter8 abgeredt und verglichen,
daß gesagte Margriete, daß Noch Jahr mit Besamungh de38 Mistes soll vorbehalten
sein und bliben welche Puncten beidersiß also stede und vest bey zwentzig goltg.
pfeen zu halten und nachzufomen globtt, Alles sonder Inrede oder arglist Zu Urkundt ist hirbey über und ahne gewesen, die Erweste und Ernthaffte Bernhartt
Vorstman, Johannes Sunderman, Gotschal>k No >holl, Hinrih Stuß-
bergh, Jaspar Hermigkhuß, Gangolff von der Heyde, und Peter
Umingkhauß, und in ferner Gezeugniß ist dieser Contract zetteln zwey eines
Inhalt3 durch ermelten Umigkhuß geschriben, und neben den anwesenden Herren
und Freunden underschriben, so geschehen im Jahr Christi 1632 den 6 tagh Monat
februarii. Peter Umingkhauß sst. Bernhard Vorstman sst. Johannc8
Sunderman Gotschalf Rocholl. Jaspar Hermigkhuß. 1682.
Im heutigen Deutsch lautet die vorstehende Urkunde etwa

folgendermaßen:

Nach dem Ableben von Hans Moll hat dessen Witwe Margarethe sich geweigert, Zinsen und Unterhalt der Schwiegermutter Christine zu geben, zumal sie
ja dazu nicht imstande, und dann mache sie geltend, daß sie ihre eingebrachte Mitgift, wie auh ihres seligen Mannes Brautschaß und Leibzucht aus den hinterlassenen
Erbgütern zurückfordere. Hiergegen hat die Schwiegermutter Christine eingewendet,
daß die Güter bei bestehender Ehe ihres Sohnes und Margarethens sich im Werte
gesteigert, daß daher im Vergleich hierzu die genannte Forderung ihrer Schwiegertochter zurückgeblieben sei. Wenn man hierbei berücksichtigt, daß die Streitigkeiten
beiderseits undienlich, auch nicht christlich noch billig sind, deshalb sei hiermit zu
wissen, daß bewußte Christine und Margarethe sich dergestalt als Mutter und
Tochter nach allen Wirrsfalen vergleichen und nachfolgendermaßen vertragen, und
zwar so, daß angezogene Margarethe das „Niggenhuß“ halb mit hinterliegendem
Garten und den dazu gehörigen Gerechtigkeiten erblih haben und behalten soll.
Ferner soll mit beider Einverständni3 durch gute Leute festgeseht werden, wie solche3
am füglichsten geteilt werden möchte und danach soll das Los darum gezogen werden.
Was sonsten die andere Halbscheit am besagten Haufe und an allen übrigen Erbgütern anbelangt, diese sollen besagter Christine von jekt an wieder zum Eigentum
eingehändigt werden mit der Maßgabe, daß sie darauf die 750 Tir., womit die Güter
belastet gewesen, an nachfolgenden Pensionen, als nämlich an Andreas Lünigs
Erben 224 Tir., ferner an Jorgen Panßer zu Lennep 53 Tix., ferner an ihren
Schwiegersohn Gottschalk No Holl 85 Gulden abtragen und bezahlen soll. Wenn
dann für Christine noh bleibt 58 Tir. wegen ihrer Leibzucht, so hat solches seine
Richtigkeit. Wa3 sonsten weiter ihre Schulden anbetrifft, die in bestehender Che mit
Hans Moll gemacht find, soll sie Margarethe abstatten und bezahlen und hinfort
keiner weiteren Handlung noch Forderung sich anmaßen. Weiter wurde abgeredet
und verglichen, daß besagte Margarethe das Nachjahr mit Besamung de3 Miste3 soll
vorbehalten fein und bleiben. Diese Punkte geloben beide Teile also stetig und fest
bei 20 Guldenpfennig Strafe zu halten und nachzukommen, alle3 ohne Einwendungen
und Arglist. Zu Urkunde hierbei sind gewesen die ehrenwerten und ernsthaften

Bernhardt Vorstmann IJohanne8 Sundermann

Hinrich Stußberg Jaspar Herminghuß

Peter UVeminghauß Gottschalf Rocholl
Gangolf von der Heide

Seite 23

296 Anhang Nr. 10--12
Und zum ferneren Zeugnis ist dieser Kontrakt zwei eines Inhalt38 durch den
vorerwähnten Ueminghaus geschrieben und neben den anwesenden Herren und
Freunden unterschrieben, so geschehen im Jahr 1632 den 6. Februar.
Peter Ueminghauß Jaspar Herminghuß Gottschhalf Rocholl
Johannes Sundermann Bernhardt Vorstmann
"Nr. 10
Schenkung von Gottschalk Rocholl (St.f. 111 2)
Archiv der ref. Gem. zu Rade. Rechnungsbuch 1637/40
Weillen mehrgemelten provisori8 Gottschalk Ro ch ol 3 gewesenen Knecht Claß
(Nikolas) vohm Dahlhausen Jhme Anno 1637 abgestorben, hadt selbiger ann
die Armen allhier ahn Tuche verehrt, so verkaufft wahr 18 guld. 3 albu8.
Nr. 11
Hermann-Stiftung (vgl. St.f., U e und 11 1)
Nrchiv der ref. Gem. zu Rade
1638 Peter Ro ch oll gibt jährlih was Hermann Rocholl den Armen verehrt
10 guld. 20 albu3.
E83 folgt eine Wiederholung desselben Wortlauts in den Rehnungsbücern von
1641, 1645/47, 1646/48, 1648/50, 1650/51, 1651/52.
1652/53 Peter No chhol1l Nuhn mehr feine hinterlassenen Erben geben jährlich
herurendt von Hermann Rocholl 10 guld. 20 albus.
1655/57 Sel. Peter Rocholl38 erben geben jährlich herruhrendt von Sel.
Hermann Rocholl, welches jezund Nieclaß Volkmann zu geben
schuldigt 10 guld. 20 albus.
ES folgt eine Wiederholung desselben Wortlauts in den Rechnungssblüchern von
1656/57, 1660/61 (die Bücher bis 1678 fehlen), 1678/79, 1682/83, 1683/84, 1686/87,
1687/88.
Nr. 12
Claß von Dahlhausen-Stiftung (St.f. 111 3)
Archiv der ref. Gem. zu Rade
1636/39 Adolf No chHo ll gibt jährlich welches Claß von Dahlhausen auf dem
Amt Hücesswagen den Armen gegeben 5 guld. 10 albus.
Wiederholung in jedem Nechnungssbuch dis 1660/61. In demselben Buch noch:
1660/61 Adolf Rocholl1l eine Handschrift den HausSarmen ausgegeben in sein
Erbgut zahlt die Summe von 20 Tir. Leihkapital die Pension (Zinsen)
2 guld. 4 albus.

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