Erkannter Text Seite 22 und 23
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Anhang Nr. 9 295 Action noch Foderung fich anmaßen, wobey den witter8 abgeredt und verglichen, daß gesagte Margriete, daß Noch Jahr mit Besamungh de38 Mistes soll vorbehalten sein und bliben welche Puncten beidersiß also stede und vest bey zwentzig goltg. pfeen zu halten und nachzufomen globtt, Alles sonder Inrede oder arglist Zu Urkundt ist hirbey über und ahne gewesen, die Erweste und Ernthaffte Bernhartt Vorstman, Johannes Sunderman, Gotschal>k No >holl, Hinrih Stuß- bergh, Jaspar Hermigkhuß, Gangolff von der Heyde, und Peter Umingkhauß, und in ferner Gezeugniß ist dieser Contract zetteln zwey eines Inhalt3 durch ermelten Umigkhuß geschriben, und neben den anwesenden Herren und Freunden underschriben, so geschehen im Jahr Christi 1632 den 6 tagh Monat februarii. Peter Umingkhauß sst. Bernhard Vorstman sst. Johannc8 Sunderman Gotschalf Rocholl. Jaspar Hermigkhuß. 1682. Im heutigen Deutsch lautet die vorstehende Urkunde etwa folgendermaßen: Nach dem Ableben von Hans Moll hat dessen Witwe Margarethe sich geweigert, Zinsen und Unterhalt der Schwiegermutter Christine zu geben, zumal sie ja dazu nicht imstande, und dann mache sie geltend, daß sie ihre eingebrachte Mitgift, wie auh ihres seligen Mannes Brautschaß und Leibzucht aus den hinterlassenen Erbgütern zurückfordere. Hiergegen hat die Schwiegermutter Christine eingewendet, daß die Güter bei bestehender Ehe ihres Sohnes und Margarethens sich im Werte gesteigert, daß daher im Vergleich hierzu die genannte Forderung ihrer Schwiegertochter zurückgeblieben sei. Wenn man hierbei berücksichtigt, daß die Streitigkeiten beiderseits undienlich, auch nicht christlich noch billig sind, deshalb sei hiermit zu wissen, daß bewußte Christine und Margarethe sich dergestalt als Mutter und Tochter nach allen Wirrsfalen vergleichen und nachfolgendermaßen vertragen, und zwar so, daß angezogene Margarethe das „Niggenhuß“ halb mit hinterliegendem Garten und den dazu gehörigen Gerechtigkeiten erblih haben und behalten soll. Ferner soll mit beider Einverständni3 durch gute Leute festgeseht werden, wie solche3 am füglichsten geteilt werden möchte und danach soll das Los darum gezogen werden. Was sonsten die andere Halbscheit am besagten Haufe und an allen übrigen Erbgütern anbelangt, diese sollen besagter Christine von jekt an wieder zum Eigentum eingehändigt werden mit der Maßgabe, daß sie darauf die 750 Tir., womit die Güter belastet gewesen, an nachfolgenden Pensionen, als nämlich an Andreas Lünigs Erben 224 Tir., ferner an Jorgen Panßer zu Lennep 53 Tix., ferner an ihren Schwiegersohn Gottschalk No Holl 85 Gulden abtragen und bezahlen soll. Wenn dann für Christine noh bleibt 58 Tir. wegen ihrer Leibzucht, so hat solches seine Richtigkeit. Wa3 sonsten weiter ihre Schulden anbetrifft, die in bestehender Che mit Hans Moll gemacht find, soll sie Margarethe abstatten und bezahlen und hinfort keiner weiteren Handlung noch Forderung sich anmaßen. Weiter wurde abgeredet und verglichen, daß besagte Margarethe das Nachjahr mit Besamung de3 Miste3 soll vorbehalten fein und bleiben. Diese Punkte geloben beide Teile also stetig und fest bei 20 Guldenpfennig Strafe zu halten und nachzukommen, alle3 ohne Einwendungen und Arglist. Zu Urkunde hierbei sind gewesen die ehrenwerten und ernsthaften Bernhardt Vorstmann IJohanne8 Sundermann Hinrich Stußberg Jaspar Herminghuß Peter UVeminghauß Gottschalf Rocholl Gangolf von der Heide
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296 Anhang Nr. 10--12 Und zum ferneren Zeugnis ist dieser Kontrakt zwei eines Inhalt38 durch den vorerwähnten Ueminghaus geschrieben und neben den anwesenden Herren und Freunden unterschrieben, so geschehen im Jahr 1632 den 6. Februar. Peter Ueminghauß Jaspar Herminghuß Gottschhalf Rocholl Johannes Sundermann Bernhardt Vorstmann "Nr. 10 Schenkung von Gottschalk Rocholl (St.f. 111 2) Archiv der ref. Gem. zu Rade. Rechnungsbuch 1637/40 Weillen mehrgemelten provisori8 Gottschalk Ro ch ol 3 gewesenen Knecht Claß (Nikolas) vohm Dahlhausen Jhme Anno 1637 abgestorben, hadt selbiger ann die Armen allhier ahn Tuche verehrt, so verkaufft wahr 18 guld. 3 albu8. Nr. 11 Hermann-Stiftung (vgl. St.f., U e und 11 1) Nrchiv der ref. Gem. zu Rade 1638 Peter Ro ch oll gibt jährlih was Hermann Rocholl den Armen verehrt 10 guld. 20 albu3. E83 folgt eine Wiederholung desselben Wortlauts in den Rehnungsbücern von 1641, 1645/47, 1646/48, 1648/50, 1650/51, 1651/52. 1652/53 Peter No chhol1l Nuhn mehr feine hinterlassenen Erben geben jährlich herurendt von Hermann Rocholl 10 guld. 20 albus. 1655/57 Sel. Peter Rocholl38 erben geben jährlich herruhrendt von Sel. Hermann Rocholl, welches jezund Nieclaß Volkmann zu geben schuldigt 10 guld. 20 albus. ES folgt eine Wiederholung desselben Wortlauts in den Rechnungssblüchern von 1656/57, 1660/61 (die Bücher bis 1678 fehlen), 1678/79, 1682/83, 1683/84, 1686/87, 1687/88. Nr. 12 Claß von Dahlhausen-Stiftung (St.f. 111 3) Archiv der ref. Gem. zu Rade 1636/39 Adolf No chHo ll gibt jährlich welches Claß von Dahlhausen auf dem Amt Hücesswagen den Armen gegeben 5 guld. 10 albus. Wiederholung in jedem Nechnungssbuch dis 1660/61. In demselben Buch noch: 1660/61 Adolf Rocholl1l eine Handschrift den HausSarmen ausgegeben in sein Erbgut zahlt die Summe von 20 Tir. Leihkapital die Pension (Zinsen) 2 guld. 4 albus.
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