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RaderRocholl

Anhang

Ergänzungen, Urkunden und Nachträge
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Erkannter Text Seite 42 und 43

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314 Anhang Nr. 33--34
Nr. 33
Todesanzeige des PBeter Rocholl (St.f. V 7)
Monsieur Johannes Rocholl et Compagnie,
marchant fort renoms, in Kassel.
HochgeEhrter Insonder3 mein HochgeEhrter Herrn Vetter und Frau Nichte.
E38 hat dem Großmächtigen Gott nach seinem unerforschlichen heiligen rathIhluß und willen gefallen meinen Vielgeliebten Vattern Peter No Holl d. 18. Dez.
abend38 zwischen 10 und 11 Uhren nach einem außgestandenen schOweren anfall der
fallensucht plößlich aus dieser mühseligen welt abzufordern und in sein ewiges
himmlisches reich aufzunehmen. Ich fand mich derohalben Verpflichtet EwEi von
diesem plößlichen Todesfall gehsrige notisication zu geben, indem ich der gewißen
bofnung lebe, e8 werde derselben davon ein Christlich antheil nehmen. Ichh wünsche
dagegen von herßen, daß der allerhöchste EwEi und wehrteste Familie Vielle Jahre
vor dergleichen Trauerfällen gnädiglich bewahren und sie bey beständiger Gesundheit erhalten wolle der mich zu dero Freundschaft Empfehlend38 Verharre
Meine38 HochgeEhrtesten Herrn Vettern und Frau Nichte
ergebenster Vetter
IJohann Melchior Peter No Holl.
Soest d. 19. Dez. 1754.
Nr. 34
Brief des Lehrers Johann Rocholl (St.f. VU 54)
an das Konsistorium zu Gemarke 1782
Akten Mettmann (A 1 IVvp 21) im Rheinischen Provinzial-Kirchen-Archiv
zu Koblenz.
An das Ehrwürdige Reformierte Konsistorium
Sieselbst.
Hochehrwürdige Herrn Prediger!
HSochgeehrte Herren Konsistorialen !
Die Ursache warum ich diese8 Schreiben an Sie ergehen lasse ist diese: Ich
begehre die Entlassung meines bis hiehin bei Ihnen geführten Amt3 und zugleich
ein aufrichtiges Zeugni3 meines Betragens8. Hier haben Sie also endlich das
Resultat aller Ihrer Bemühungen, entweder abzudanken, oder da8 Formularmorgengebet zu halten. Weil ih mich nun nicht habe überzeugen können, daß ich zu
dieser Formel verpflichtet sei, die heilsame Kirchenordnung mich auch gänzlich davon
freispricht, und dieses Geschäfte ausdrücklichh den Herrn Predigern aufleget, so habe
ich mich dazu auch nicht wollen zwingen lassen; demnach aber habe ich auch den
Gottesdienst nach dem Inhalt meine3 Berufs, mit Gebet, oder mit den kurzen
Worten: Unser Hülf und Anfang u.s.w. angefangen. In so weit aber mein Beruf

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Anhang Nr. 35 315
kirhenordnungssmäßig ist eingerichtet gewesen, habe ich die Pflichten meines Amte38
im Vorfingen der Gemeine und Unterweisung der Jugend, wie ich hoffe, nach
Genüge und gewissenhaft erfüllet.

Es scheint aber, daß ein ehrwürdiges Konsistorium die Hauptpflichten eines
Schulmann3 lieber habe übersehen wollen, als sich in dem quästierten Punkte in
Liebe mit mir zu verstehen; denn wenn Sie dazu wären geneigt gewesen, meine
Herrn! hätten Sie die Sache noch nicht anhängig bei einer Hochehrwürdigen Klasse
gemadt, indem wir noch in freundlicher Unterhandlung stunden.

Ueberau3 hat mich dieses Ihr Beträgen befremdet, umsovielmehr, da Sie die
liebe Gemeine von der ich doch eigentlich berufen bin, nicht einmal haben zu Nathe
gezogen, um deren Entscheidung zu vernehmen, sondern gleichsom despotisch mit mir
haben zu Werke gehen wollen. Um uns nun beiderseits in Ruhe zu seßen, fand ich
es für nötig, mein Amt vor Jhnen und vor der werten Gemeine niederzulegen, und
Sie zu ersuchen, den Inhalt dieses derselben offen zu legen.

Zum Beschluß wünsche ich Ihnen endlich, daß Jhnen die Vorsehung ein
tüchtigeres Subjekt auf meine weggeräumte Stelle schenken möge! Ich wünsche aber
auch, daß Ihnen Gott den oehrlosen und niederträchtigen Ausdruck ein28 Ihrer Mitkbrüder nicht zurehnen möge, daß man nemlich eher einen guten Schulmann als
einen tüchtigen Schweinehirten erhalten könne. Das Sinnbild ist gar zu auffallend
und zu beißend für einen Mann der sich durch Fleiß und Kosten zu einem so
wichtigen Geschäfte al8 da8 Schulamt erfordert, hat tüchtig gemacht. Wie ein solcher
Mann aber, dem mehr an einem guten Schweinehirten als an einem guten Kinderhüter, der edle und unsterbliche Seelen bilden, sie für die Welt und den Himmel
nüßlich machen und dafür erziehen soll, wie ein solcher Mann, verdiene ein Aufseher
der Gemeine Jesu Christi zu sein und zu heißen, kann ich durchaus nicht einsehen.
Jedoch ist e8 leicht zu begreifen, daß ein Mensch, der selber keinen Unterricht, keine
Erziehung und Verdienst hat, dieselbe auch nicht zu schätzen weiß, ja sie wohl gar
unter die Träber mischen könne; dennoch werden aber dieselbe zuleßt triumphieren,
aus dem Winkel hervorgezogen und mit Chre bekrönet werden. Und dieser Gedanke
macht mich großmütig, das Urteil meine8 Schmähers8 und Neiders in den Staub zu
schreiben, ihm selbst aber bessere Einsichten und menschensreundlichere Gefühle der
Neligion von Herzen anzuwiünschen.

Der ich übrigen3 die Ehre habe zu sein

derofelben bereitwilligster
Johann Rocholl.
Mettmann den 20. März 1782.
Nr. 35
Heiratsurkunde des Johann Christoph Peter Nocholl (St.f. VII 54)
Kirchenbuch der ref. Gemeinde zu Neuenrade

5. 12. 1784 ist Johann Christoph Peter N o ch oll von der Gemarke nach eingelausenem Resct.: Clem. d. d. Berlin den 30. 9. Decrt. d. d. Altena 29, 10. Decrt.
d. d. Nde, (Neuenrade) im Juristdictionsgericht den 20. 11. und präsent. Taufschein

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