Erkannter Text Seite 42 und 43
Maschinell aus dem Scan gelesen. Fraktur wird nie fehlerfrei erkannt — zum Auffinden gedacht, nicht zum Zitieren.
Seite 42
314 Anhang Nr. 33--34 Nr. 33 Todesanzeige des PBeter Rocholl (St.f. V 7) Monsieur Johannes Rocholl et Compagnie, marchant fort renoms, in Kassel. HochgeEhrter Insonder3 mein HochgeEhrter Herrn Vetter und Frau Nichte. E38 hat dem Großmächtigen Gott nach seinem unerforschlichen heiligen rathIhluß und willen gefallen meinen Vielgeliebten Vattern Peter No Holl d. 18. Dez. abend38 zwischen 10 und 11 Uhren nach einem außgestandenen schOweren anfall der fallensucht plößlich aus dieser mühseligen welt abzufordern und in sein ewiges himmlisches reich aufzunehmen. Ich fand mich derohalben Verpflichtet EwEi von diesem plößlichen Todesfall gehsrige notisication zu geben, indem ich der gewißen bofnung lebe, e8 werde derselben davon ein Christlich antheil nehmen. Ichh wünsche dagegen von herßen, daß der allerhöchste EwEi und wehrteste Familie Vielle Jahre vor dergleichen Trauerfällen gnädiglich bewahren und sie bey beständiger Gesundheit erhalten wolle der mich zu dero Freundschaft Empfehlend38 Verharre Meine38 HochgeEhrtesten Herrn Vettern und Frau Nichte ergebenster Vetter IJohann Melchior Peter No Holl. Soest d. 19. Dez. 1754. Nr. 34 Brief des Lehrers Johann Rocholl (St.f. VU 54) an das Konsistorium zu Gemarke 1782 Akten Mettmann (A 1 IVvp 21) im Rheinischen Provinzial-Kirchen-Archiv zu Koblenz. An das Ehrwürdige Reformierte Konsistorium Sieselbst. Hochehrwürdige Herrn Prediger! HSochgeehrte Herren Konsistorialen ! Die Ursache warum ich diese8 Schreiben an Sie ergehen lasse ist diese: Ich begehre die Entlassung meines bis hiehin bei Ihnen geführten Amt3 und zugleich ein aufrichtiges Zeugni3 meines Betragens8. Hier haben Sie also endlich das Resultat aller Ihrer Bemühungen, entweder abzudanken, oder da8 Formularmorgengebet zu halten. Weil ih mich nun nicht habe überzeugen können, daß ich zu dieser Formel verpflichtet sei, die heilsame Kirchenordnung mich auch gänzlich davon freispricht, und dieses Geschäfte ausdrücklichh den Herrn Predigern aufleget, so habe ich mich dazu auch nicht wollen zwingen lassen; demnach aber habe ich auch den Gottesdienst nach dem Inhalt meine3 Berufs, mit Gebet, oder mit den kurzen Worten: Unser Hülf und Anfang u.s.w. angefangen. In so weit aber mein Beruf
Seite 43
Anhang Nr. 35 315 kirhenordnungssmäßig ist eingerichtet gewesen, habe ich die Pflichten meines Amte38 im Vorfingen der Gemeine und Unterweisung der Jugend, wie ich hoffe, nach Genüge und gewissenhaft erfüllet. Es scheint aber, daß ein ehrwürdiges Konsistorium die Hauptpflichten eines Schulmann3 lieber habe übersehen wollen, als sich in dem quästierten Punkte in Liebe mit mir zu verstehen; denn wenn Sie dazu wären geneigt gewesen, meine Herrn! hätten Sie die Sache noch nicht anhängig bei einer Hochehrwürdigen Klasse gemadt, indem wir noch in freundlicher Unterhandlung stunden. Ueberau3 hat mich dieses Ihr Beträgen befremdet, umsovielmehr, da Sie die liebe Gemeine von der ich doch eigentlich berufen bin, nicht einmal haben zu Nathe gezogen, um deren Entscheidung zu vernehmen, sondern gleichsom despotisch mit mir haben zu Werke gehen wollen. Um uns nun beiderseits in Ruhe zu seßen, fand ich es für nötig, mein Amt vor Jhnen und vor der werten Gemeine niederzulegen, und Sie zu ersuchen, den Inhalt dieses derselben offen zu legen. Zum Beschluß wünsche ich Ihnen endlich, daß Jhnen die Vorsehung ein tüchtigeres Subjekt auf meine weggeräumte Stelle schenken möge! Ich wünsche aber auch, daß Ihnen Gott den oehrlosen und niederträchtigen Ausdruck ein28 Ihrer Mitkbrüder nicht zurehnen möge, daß man nemlich eher einen guten Schulmann als einen tüchtigen Schweinehirten erhalten könne. Das Sinnbild ist gar zu auffallend und zu beißend für einen Mann der sich durch Fleiß und Kosten zu einem so wichtigen Geschäfte al8 da8 Schulamt erfordert, hat tüchtig gemacht. Wie ein solcher Mann aber, dem mehr an einem guten Schweinehirten als an einem guten Kinderhüter, der edle und unsterbliche Seelen bilden, sie für die Welt und den Himmel nüßlich machen und dafür erziehen soll, wie ein solcher Mann, verdiene ein Aufseher der Gemeine Jesu Christi zu sein und zu heißen, kann ich durchaus nicht einsehen. Jedoch ist e8 leicht zu begreifen, daß ein Mensch, der selber keinen Unterricht, keine Erziehung und Verdienst hat, dieselbe auch nicht zu schätzen weiß, ja sie wohl gar unter die Träber mischen könne; dennoch werden aber dieselbe zuleßt triumphieren, aus dem Winkel hervorgezogen und mit Chre bekrönet werden. Und dieser Gedanke macht mich großmütig, das Urteil meine8 Schmähers8 und Neiders in den Staub zu schreiben, ihm selbst aber bessere Einsichten und menschensreundlichere Gefühle der Neligion von Herzen anzuwiünschen. Der ich übrigen3 die Ehre habe zu sein derofelben bereitwilligster Johann Rocholl. Mettmann den 20. März 1782. Nr. 35 Heiratsurkunde des Johann Christoph Peter Nocholl (St.f. VII 54) Kirchenbuch der ref. Gemeinde zu Neuenrade 5. 12. 1784 ist Johann Christoph Peter N o ch oll von der Gemarke nach eingelausenem Resct.: Clem. d. d. Berlin den 30. 9. Decrt. d. d. Altena 29, 10. Decrt. d. d. Nde, (Neuenrade) im Juristdictionsgericht den 20. 11. und präsent. Taufschein OG NS SR SSS TÜ
Anhang · andere Bände · Blättern auch mit den Pfeiltasten